UAVDACH-Services UG mit Infostand auf Naturfototagen Fürstenfeld (bei München)

Vom 29.7. – 1.8.2021 finden im Kloster Fürstenfeld bei Fürstenfeldbruck, in der Nähe von München, die 23. Naturfototage statt. Die UAVDACH-Services UG ist mit einem Infostand mit vielen attraktiven Programmpunkten mit dabei.

Lesen Sie was der Veranstalter auf www.glanzlichter.com zu unseren Programmpunkten geschrieben hat. Der Text wurde uns freundlicherweise von projekt & natur fotografie zur Verfügung gestellt.

 

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Geänderte gesetzliche Vorschriften für die unbemannte Luftfahrt in Deutschland in Kraft getreten – Paul Eschbach im Gespräch mit Achim Friedl

Am 18. Juni 2021 trat das „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ in Kraft und ändert damit die bestehenden nationalen Gesetzte und Verordnungen für die unbemannte Luftfahrt. Die Anpassung war dringend notwendig, um die deutschen Vorschriften mit dem seit dem 31. Dezember 2020 in Deutschland anzuwendenden europäischen Luftverkehrsrecht für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) in Einklang zu bringen und Widersprüche zu beseitigen.

Das Gesetz ändert

  • das Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
  • die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO),
  • die Luftverkehrs-Zulassung-Ordnung (LuftVZO),
  • die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
  • und das Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt (LFBAG).

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Die nationalen Regelungen in der Unbemannten Luftfahrt – neues Buch von Paul Eschbach

Die Regelungen im deutschen Luftverkehr sind ab 31.12.2021 mit der Anwendung der neuen EU-Verordnungen 2019/947 und EU-Verordnung 2019/945 teilweise verdrängt worden. Die EU-Verordnungen sind unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden und haben den Vorrang vor allen nationalen Regelungen. Die Regelungen in den EU-Mitgliedsstaaten haben nur noch dort Bestand in deren Anwendung, wo keine Regelungen auf EU-Ebene bestehen.

 

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Neue nationale Regeln für UAS in Deutschland beschlossen

Die deutsche Bundesregierung und der Bundesrat haben heute im Gesetzgebungsverfahren die Neufassungen der nationalen Regelungen in der Unbemannten Luftfahrt beschlossen. Damit werden die deutschen Gesetze und Verordnungen an die veränderten Rahmenbedingungen durch die seit 31.12.2020 anzuwendenden EU-Durchführungsverordnung 2019/947 und EU-Delegierten Verordnung 2019/945 angepasst und die Graubereiche und Regelungslücken in der Unbemannten Luftfahrt geschlossen.

 

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Die Benennung zur PStF ist da! – Jetzt können wir auch zum A2 prüfen.

Das Luftfahrt Bundesamt (LBA) hat die UAVDACH-Services UG heute zur Prüfstelle für Fernpiloten (PstF) gemäß der neuen EU Durchführungsverordnung 2019/947 benannt.

Prüfstelle für Fernpiloten

DE.PStF.010

UAS Office Subtitle

 

Uwe Nortmann

Uwe Nortmann ist der Kopf und die Hand hinter der Anerkannten Stelle (AST) und jetzt der Prüfstelle für Fernpiloten (PStF)

UAVDACH-Services UG ist eine neue Prüfstelle zum Fernpilotenzeugnis A2

Die UAVDACH-Services UG war bereits eine Anerkannte Stelle gemäß den (noch aktuell geltenden Regelungen) der Luftverkehrsordnung (LuftVO) zur Prüfung zum Kenntnisnachweis. Diese Regelungen sind nicht mehr anwendbar. Mit der neuen Benennung zur PStF wird die sehr gute und qualitätsorientierte Linie der Ausbildung und Prüfung in der Unbemannten Luftfahrt weiter fortgesetzt.

Zur PStF sind andere Anforderungen und Rahmenbedingungen zu beachten, und so war die Beantragung beim Luftfahrt-Bundesamt mit luftfahrttypisch sehr viel Papierarbeit seitens der Zentralstelle notwendig, um alles den Anforderungen gerecht aufbauen zu können.

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A2 – Fernpilotenzeugnis als Lehrbuch von UAVDACH-Services UG wird versendet

Für die neuen EU Regeln für den „Drohnenführerschein – besser gesagt der EU Durchführungsverordnung 2019/947“ – verfasst die UAVDACH-Services UG mit Uwe Nortmann eine eigene Buchreihe zur Ausbildung im Selbststudium und Ausbildungsbetrieb für den

  • EU Kompetenznachweis A1/A3
  • EU Fernpilotenzeugnis A2.

 

PES

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Lehrbuch zum Fernpilotenzeugnis A2 in der UAVDACH-Services UG erschienen

Logo UAV DACH ServicesMit dem neuen EU Fernpilotenzeugnis A2 ist für viele UAS Piloten im gewerblichen Bereich auch ein intensives Selbststudium, erweiternd zur  notwendigen theoretischen Prüfung zum EU Kompetenznachweis A1/A3 sinnvoll und notwendig. Das EU Fernpilotenzeugnis ist die Voraussetzung, um gerade gewerblich in die Nähe von Menschen fliegen zu dürfen.

 

UAVDACH-Services UG präsentiert das neue eigene Lehrbuch zum EU Fernpilotenzeugnis A2

Für das EU Fernpilotenzeugnis werden die Wissensgebiete aus dem Kompetenznachweis A1/A3 ganz gezielt erweitert und ergänzt. Die theoretischen Prüfungen dazu werden nicht mehr zentral durch das LBA oder Austro Control gehalten, sondern über speziell dafür anerkannte Stellen in Form von Prüfstelle für Fernpiloten (PStF). Diese Prüfstellen für Fernpiloten werden in Deutschland vom Luftfahrt-Bundesamt geprüft und akkreditiert.

Die UAVDACH-Services UG hat sich lange und intensiv auf die Prüfstelle für Fernpiloten vorbereitet.

Die Prüfungsfragen sind Bestandteil der Akkreditierung beim Luftfahrt-Bundesamt und damit für jede Prüfstelle individuell, nach einem gemeinsamen Syllabus,  ausgearbeitet. Für die in der UAVDACH-Services UG zu erwartenden Akkreditierung, hat das Team um Uwe Nortmann ein dazu passendes Lehrbuch verfasst, was auch Grundlage der Ausbildung in allen regionalen Prüfungsstellen bei UAVDACH-Services UG werden wird.

Uwe Nortmann ist der langjährige Experte im UAV DACH, wenn es um die Ausbildung und Prüfung für den „Drohnenführerschein“ geht.

 

UAVDACH Lehrbuch A Cover

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EU Kompetenznachweis A1/A3 als dauerhafte Check-Karte

Der neue EU Kompetenznachweis A1/A3 wird als Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt, oder bei Austro Control durchgeführt. So einfach so gut. Mit der bestandenen Prüfung als Kompetenznachweis kommt unmittelbar nach der Prüfung ein pdf-Dokument von der Prüfungsstelle zum Prüfling zum …

… was auch immer.

featuredimage Kompetenznachweis Bueckeburg n

 

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Die neuen Bücher sind da!

Für die neuen EU Regeln für den „Drohnenführerschein – besser gesagt der EU Durchführungsverordnung 2019/947″ – verfasst die UAVDACH-Services UG mit Uwe Nortmann eine eigene Buchreihe zur Ausbildung im Selbststudium und Ausbildungsbetrieb für den

  • EU Kompetenznachweis A1/A3
  • EU Fernpilotenzeugnis A2.

DELTA IMAGE hat die Bücher zusammen mit den Grafiken produziert und kümmert sich um den Eigenverlag von der Lagerung, über die Bestellung zur Auslieferung und Abrechnung.

IMG

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Unbemannte Luftfahrt: Lehrbuch zum Kompetenznachweis A1/A3 durch DELTA IMAGE aufgelegt

Logo UAV DACH ServicesMit dem neuen EU Kompetenznachweis A1/A3 ist für viele angehenden UAS Piloten auch ein intensives Selbststudium der ungewohnten Materie der Luftfahrt und der neuen UAS/Drohnenregeln angesagt. Die bestehenden UAS Lehrbücher müssen neu geschrieben werden, um die fein differenzierten neuen EU Drohnenregeln auch zu vermitteln.

 

UAVDACH-Services UG präsentiert das neue eigene Lehrbuch zum Kompetenznachweis A1/A3

Der UAV DACH e.V. ist ganz vorne mit dabei, um die Fragestellungen im online Theorietest für den EU Kompetenznachweis A1/A3 in ein passendes und abgestimmtes Lehrbuch umzusetzen, das Buch wird von DELTA IMAGE erstellt und im Eigenverlag produziert.

Uwe Nortmann ist der langjährige Experte im UAV DACH, wenn es um die Ausbildung und Prüfung für den „Drohnenführerschein“ geht.

UAVDACH Lehrbuch AA Front Cover

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