Frisch gebackene Drohnenpiloten legten Prüfung am Flugplatz Schleißheim ab

Die ersten Prüflinge haben heute am Flugplatz die schriftliche Prüfung zum neuen Kenntnisnachweis für Unbemannte Luftfahrgeräte mit einem Gewicht über 2 kg abgelegt. Nach der Prüfung lachen die Prüfungsteilnehmer auch wieder – einfach ist die Prüfung nicht – müssen die „Drohnenpiloten“ doch ein vergleichbares Wissen wie die Piloten mit einer Fluglizenz aufbauen und in einer schriftlichen Prüfung beweisen.

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Der Red Baron Flying Club RBFC am Flugplatz stellt uns seinen Clubraum dafür zur Verfügung

Mit dem RBFC verbindet uns eine lange sehr schöne Zusammenarbeit am Flugplatz, auch die Webseite des RBFC wurde von Paul Eschbach erstellt und gestaltet. Der Schulungsort und Prüfungsort war von Paul Eschbach dabei mit Bedacht gewählt. Die Atmosphäre eines Flugplatzes und die Allgemeine Luftfahrt lässt sich an einem realen Flugplatz, der auch noch der älteste Flugplatz in Bayern ist, viel authentischer vermitteln als in einem Gewerbegebiet. Die Aspiranten müssen innerhalb weniger Tage das geforderte Wissen aufbauen, fachlich festigen und reproduzierbar erlernen.

 

Die Ausbildung und die Prüfung erstreckt sich über die Fächer

  • Luftrecht und Luftraumstruktur
  • Meteorologie
  • Verfahren und Navigation

aufsaugen und in der schriftlichen Prüfung beweisen. Der Kenntnisnachweis ist halt mehr als das Bedienen der Steuer-Sticks der Fernbedienung. Der Pilot wird umgehend zum Teilnehmer in der Allgemeinen Luftfahrt und hat sie selben Pflichten wie jeder andere Pilot mit seinem Luftfahrgerät.

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Die Piloten des RBFC hatten uns schon Anfang des Jahres die überholten Luftraumkarten aus Ihren Flugzeugen nicht etwas weggeschmissen, sondern Paul Eschbach für die Schulungen der Multicopter Piloten selbstlos zur Verfügung gestellt. So können die Aspiranten in der Schulung und Prüfungsvorbereitung mit echten ICAO Karten das Navigieren üben und so Routine in die später zur Routine werdenden Handgriffe in der Flugvorbereitung einüben.

 

Vielen Dank liebe Piloten des RBFC

Ich bin sehr glücklich über diese exzellente Form der unkomplizierten Zusammenarbeit im Verein, das kommt der Aspiranten und damit der Flugsicherheit allgemein zu Gute.

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So stellen sich die Prüflinge auch gerne zum abschließenden Gruppenbild am Flugleiterhäuschen am Flugplatz Schleißheim auf – es ist geschafft.

 

Zum Hintergrund: Was ist der Kenntnisnachweis?

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Mit der Neuordnung der Luft-Verkehrsordnung LuftVO müssen seit 1. Oktober 2017 alle Multicopter- (Drohnen)- piloten einen speziellen Kenntnisnachweis nach §21a (4) 2 LuftVO zum Fliegen des Unmanned Aerial Vehicle (UAV) mit einem Startgewicht über 2 kg MTOM besitzen und immer beim Fliegen mitführen. Die schriftliche Prüfung zum Kenntnisnachweis nach §21a (4)2 LuftVO muss bei speziellen Prüfstellen einer vom LBA anerkannten Stelle (AST) abgelegt werden.

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Ab 1. 10.2017 hat sich einiges geändert beim Fliegen mit dem Multicopter. Der zusätzliche Kenntnisnachweis ist eine der Neuerungen für Multicopter über 2 kg Abflugmasse. Es zeigt sich jetzt wieder – das Fachbuch von Paul Eschbach war thematisch und zeitlich gut geplant und stößt in die Lücke der nicht vorhandenen Literatur für die Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung. Ohne eine Vorbereitung wird die schriftliche Prüfung ohne eine reelle Chance auf das Bestehen sein. Zum Bestehen müssen alle drei Fächer mit mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet sein.

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Die Prüfung leitet der Leiter der Prüfstelle Paul Eschbach als Prüfstelle

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im Rahmen der Gesamtorganisation der Anerkannten Stelle UAV DACH Services UG

DE.AST.001.

Mehr zum Kenntnisnachweis §21a (4) 2 LuftVO mit allem was wichtig dazu ist im Menüpunkt UAV-Drohne auf dieser Seite zusammengefasst.

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