Die Benennung zur PStF ist da! – Jetzt können wir auch zum A2 prüfen.

Das Luftfahrt Bundesamt (LBA) hat die UAVDACH-Services UG heute zur Prüfstelle für Fernpiloten (PstF) gemäß der neuen EU Durchführungsverordnung 2019/947 benannt.

Prüfstelle für Fernpiloten

DE.PStF.010

UAS Office Subtitle

 

Uwe Nortmann

Uwe Nortmann ist der Kopf und die Hand hinter der Anerkannten Stelle (AST) und jetzt der Prüfstelle für Fernpiloten (PStF)

UAVDACH-Services UG ist eine neue Prüfstelle zum Fernpilotenzeugnis A2

Die UAVDACH-Services UG war bereits eine Anerkannte Stelle gemäß den (noch aktuell geltenden Regelungen) der Luftverkehrsordnung (LuftVO) zur Prüfung zum Kenntnisnachweis. Diese Regelungen sind nicht mehr anwendbar. Mit der neuen Benennung zur PStF wird die sehr gute und qualitätsorientierte Linie der Ausbildung und Prüfung in der Unbemannten Luftfahrt weiter fortgesetzt.

Zur PStF sind andere Anforderungen und Rahmenbedingungen zu beachten, und so war die Beantragung beim Luftfahrt-Bundesamt mit luftfahrttypisch sehr viel Papierarbeit seitens der Zentralstelle notwendig, um alles den Anforderungen gerecht aufbauen zu können.

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