Das Verkehrsministerium hatte im Januar 2017 eine Novellierung der Luftfahrgesetze in Deutschland zur neuen Reglementierung für Flugmodelle und UAV (Unbemannte Luftfahrzeuge) im Kabinett entschieden und dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bundesrat hat ein Ohr für die Modellflieger
Der Bundesrat als Länderkammer hat als weitere Auflage für das neue Gesetz die bisher vorgelegte generelle Flughöhenbeschränkung von maximal 100 m relativiert.
Damit sind die wichtigsten Änderungswünsche der Modellflieger gehört und damit ihr Freizeitsport nicht über Gebühr eingeschränkt. Diese Relativierung der Flughöhe trifft nur für Modellflugzeuge zu, nicht für Multicopter (Drohnen).
Zusätzliche Flugbeschränkung um Krankenhäuser
Der Flugbetrieb im Umfeld von Krankenhäuser wird weiter eingeschränkt als dies im Gesetzentwurf enthalten war. Die Sicherheit des an- und abfliegenden Flugverkehrs von Rettungshubschraubern steht im Vordergrund.
Damit zeigt der Bundesrat ein hohes Maß an Augenmaß und stimmt dem Gesetzentwurf von Minister Dobrint zu.
Welche Änderungen kommen auf den Multicopter Piloten zu
Über die Novellierung berichteten wir bereits in einem früheren Beitrag (zum Beitrag). Die Ausführungsbestimmungen werden noch auf nachgelagerten Behörden ausgearbeitet.
Wir werden auf diesem Kanal Sie auf dem Laufenden halten.
In unseren Multicopter Workshops informieren wir über diese Novellierungen
In unseren vielbesuchten Multicopter Workshops in
- 11.-12. Mai 2017 in Fürstenfeld im Rahmen der Naturfototage WORKSHOP
- 9.-10. Juni 2017 in Oberstdorf im Rahmen der Oberstdorfer Fototage WORKSHOP
ist die Novellierung eines der vielen Themen im Workshop.