Der Kenntnisnachweis nach §21a (4) 2 der LuftVO ist ein offizielles Dokument, wie ein Führerschein und damit ein amtliches Dokument. Der Kenntnisnachweis wird nicht direkt vom LBA (Luftfahrtbundesamt) durchgeführt, sondern ähnlich der theoretischen Führerscheinprüfung von zertifizierten Unternehmen durchgeführt (TÜV oder DEKRA beim Führerschein).
Die Form und Inhalt des Nachweises des Kenntnisnachweises ist in der NfL (Nachrichten für Luftfahrer) 2-347-17 vom LBA festgelegt.
Anerkannte Stellen beim LBA
Der Kenntnisnachweis nach der LuftVO werden von dem LBA „Anerkannte Stellen“ durchgeführt. Die Anerkannte Stellen müssen dazu eine vollständige Organisation zur prozessgesicherten Durchführung der Kenntnisnachweise aufbauen, vorlegen und zertifizieren lassen. Die Zertifizierung der Prüfungsorganisation ist vergleichbar mit den Managementsystemen (vgl. DIN ISO EN 9000) aus vielen Wirtschaftsbereichen. Nur mit dem zertifizierten Qualitätssystem kann der Kenntnisnachweis zu einem wertvollen und praxistauglichen Nachweis von Kenntnissen für die Piloten von Drohnen (UAV) werden.
Ab Juli 2017 und Oktober 2017 gelten neue Regeln im Fliegen mit dem Multicopter. Für Multicopter (Drohne, UAV) ab 2 kg (MTOM) ist ein spezieller Kenntnisnachweis nach §21a (4) 2 LuftVO notwendig.
Der Kenntnisnachweis ist notwendig ab 1. Oktober 2017
Der Kenntnisnachweis nach §21a (4) 2 LuftVO ist erstmals ab 1. Oktober 2017 notwendig. Der Kenntnisnachweis gilt ab dem Prüfungstag und gilt für 5 Jahre und muss dann wieder erneuert werden.
Von der Verpflichtung zum Kenntnisnachweis am dem 1. Oktober 2017 sind alle Lizenzpiloten mit einer einschlägigen Pilotenlizenz
PPL(A), Privatpilotenlizenz
LAPL, Pilotenschein für Leichtflugzeuge
TGM, Pilotenlizenz für Motorsegler
UL, Pilotenlizenz für Ultraleicht Luftfahrzeuge
entbunden, da die theoretischen Prüfungen sich auf vergleichbarem Niveau befinden und den Kenntnisnachweis auch noch übersteigen.
Die ersten 10 – 15 m Flughöhe sind in der Fotografie die interessanteste Veränderung in der Perspektive.
Was wird im Kenntnisnachweis geprüft?
Der Kenntnisnachweis umfasst eine schriftliche Prüfung mit 60 Fragen innerhalb von 60 Minuten. Die Fragen werden nach dem Zufallsprinzip aus einem festgelegten Fragenkatalog mit 300 Fragen aus den relevanten Bereichen der Luftfahrt und dem Fliegen mit dem UAV (Unmanned Aerial Vehicle).
Luftrecht und Luftraumstruktur in
Meteorologie (Wetterkunde)
Verfahren und Prozesse
Das Niveau der Fragen und die dazu festgelegten Antworten entspricht dem Wissensstand eines Piloten mit Pilotenlizenz. Die Prüfung und die dazu notwendige Vorbereitung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Mehr zu dem Rahmen der Prüfungsfragen.
Ohne Vorbereitung ist das Bestehen der Prüfung eine reine Glüchssache!
Der Kenntnisnachweis prüft nicht die modell-bauerischen Fähigkeiten oder die konkrete Flugerfahrung des Piloten. Dies ist für den Kenntnisnachweis auch relativ egal. Geprüft wird das sichere und regelkonforme Fliegen im Deutschen Luftraum und das sichere Beherrschen aller Vorschriften und Auflagen an den Piloten.

Paul Eschbach (Pilot) und Fotograf Kees van Surksum beim Oberstdorfer Fotogipfel