Bundesrat entscheidet am 28. Mai 2021 über Gesetz zur Anpassung der deutschen Luftverkehrsgesetze

Gesetz zur Regelung der Unbemannten Luftfahrt am 28.5.2021 im Bundesrat zur Beschlussfassung

Nach der erstmaligen Anwendung der neuen europäischen Regelungen in der Unbemannten Luftfahrt am 31.12.2020 mit der Anwendung der EU-Durchführungsverordnung 2019/945 und der EU-Delegierte Verordnung 2019/945 wird mit der Gesetzesvorlage die Regelungslücke zur den deutschen Gesetzen und Verordnungen in der Luftverkehrsverwaltung geschlossen. Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages liegt das neue Gesetz:

Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission
vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Drucksache: 376/21

dem Bundesrat als Länderkammer zum Beschluss als Tagesordnungspunkt 23 am 28. Mai 2021 ab 09.30 Uhr vor. Damit werden die deutschen Gesetze und Verordnungen

  • LuftVG
  • LuftVZO
  • LuftVO
  • KostOLuftV
  • LBA-Gesetz

dem neuen europäischen Rahmen angepasst. Dabei hatte die Deutschland nicht mehr viel Gestaltungsspielräume, es galt

  • die Begrifflichkeiten zu harmonisieren (zu übernehmen)
  • die nationalen Entscheidungsspielräume auszufüllen
  • die europäisch aufgesetzten neuen Prozesse und Systeme national umzusetzen
  • die Widersprüche als den bestehenden Fassungen zu entfernen

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