Geänderte gesetzliche Vorschriften für die unbemannte Luftfahrt in Deutschland in Kraft getreten – Paul Eschbach im Gespräch mit Achim Friedl

Am 18. Juni 2021 trat das „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ in Kraft und ändert damit die bestehenden nationalen Gesetzte und Verordnungen für die unbemannte Luftfahrt. Die Anpassung war dringend notwendig, um die deutschen Vorschriften mit dem seit dem 31. Dezember 2020 in Deutschland anzuwendenden europäischen Luftverkehrsrecht für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) in Einklang zu bringen und Widersprüche zu beseitigen.

Das Gesetz ändert

  • das Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
  • die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO),
  • die Luftverkehrs-Zulassung-Ordnung (LuftVZO),
  • die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
  • und das Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt (LFBAG).

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