Geänderte gesetzliche Vorschriften für die unbemannte Luftfahrt in Deutschland in Kraft getreten – Paul Eschbach im Gespräch mit Achim Friedl

Am 18. Juni 2021 trat das „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ in Kraft und ändert damit die bestehenden nationalen Gesetzte und Verordnungen für die unbemannte Luftfahrt. Die Anpassung war dringend notwendig, um die deutschen Vorschriften mit dem seit dem 31. Dezember 2020 in Deutschland anzuwendenden europäischen Luftverkehrsrecht für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) in Einklang zu bringen und Widersprüche zu beseitigen.

Das Gesetz ändert

  • das Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
  • die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO),
  • die Luftverkehrs-Zulassung-Ordnung (LuftVZO),
  • die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
  • und das Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt (LFBAG).

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Die nationalen Regelungen in der Unbemannten Luftfahrt – neues Buch von Paul Eschbach

Die Regelungen im deutschen Luftverkehr sind ab 31.12.2021 mit der Anwendung der neuen EU-Verordnungen 2019/947 und EU-Verordnung 2019/945 teilweise verdrängt worden. Die EU-Verordnungen sind unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden und haben den Vorrang vor allen nationalen Regelungen. Die Regelungen in den EU-Mitgliedsstaaten haben nur noch dort Bestand in deren Anwendung, wo keine Regelungen auf EU-Ebene bestehen.

 

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Neue nationale Regeln für UAS in Deutschland beschlossen

Die deutsche Bundesregierung und der Bundesrat haben heute im Gesetzgebungsverfahren die Neufassungen der nationalen Regelungen in der Unbemannten Luftfahrt beschlossen. Damit werden die deutschen Gesetze und Verordnungen an die veränderten Rahmenbedingungen durch die seit 31.12.2020 anzuwendenden EU-Durchführungsverordnung 2019/947 und EU-Delegierten Verordnung 2019/945 angepasst und die Graubereiche und Regelungslücken in der Unbemannten Luftfahrt geschlossen.

 

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Bundesrat entscheidet am 28. Mai 2021 über Gesetz zur Anpassung der deutschen Luftverkehrsgesetze

Gesetz zur Regelung der Unbemannten Luftfahrt am 28.5.2021 im Bundesrat zur Beschlussfassung

Nach der erstmaligen Anwendung der neuen europäischen Regelungen in der Unbemannten Luftfahrt am 31.12.2020 mit der Anwendung der EU-Durchführungsverordnung 2019/945 und der EU-Delegierte Verordnung 2019/945 wird mit der Gesetzesvorlage die Regelungslücke zur den deutschen Gesetzen und Verordnungen in der Luftverkehrsverwaltung geschlossen. Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages liegt das neue Gesetz:

Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission
vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Drucksache: 376/21

dem Bundesrat als Länderkammer zum Beschluss als Tagesordnungspunkt 23 am 28. Mai 2021 ab 09.30 Uhr vor. Damit werden die deutschen Gesetze und Verordnungen

  • LuftVG
  • LuftVZO
  • LuftVO
  • KostOLuftV
  • LBA-Gesetz

dem neuen europäischen Rahmen angepasst. Dabei hatte die Deutschland nicht mehr viel Gestaltungsspielräume, es galt

  • die Begrifflichkeiten zu harmonisieren (zu übernehmen)
  • die nationalen Entscheidungsspielräume auszufüllen
  • die europäisch aufgesetzten neuen Prozesse und Systeme national umzusetzen
  • die Widersprüche als den bestehenden Fassungen zu entfernen

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