Neue Vorlesung an der Hochschule Ansbach: Foto und Video mit der Drohne

Seit 2014 beschäftigen wir uns bei DELTA ADVICE GmbH intensiv mit dem Thema „Drohnen“ – heute als UAS bezeichnet.

 

PES

 

Unsere Entwicklung zum Thema Unbemannte Luftfahrt

  • 2014 erster thematischer Kontakt mit der „Drohne“, über die Sonderausstellung im Deutschen Museum Flugwerft Schleißheim zum Thema:
Fallschirmspringen - die Suche nach dem Glück
  • 2014 erster Auftrag zur Inspektion von Höchstspannungsnetze mit Hilfe von Multicoptern (UAS) bei einem deutschen Höchstspannungsnetzbetreiber
  • 2015 Infostand auf Naturfototage Fürstenfeld mit Multicopter (UAS)
  • 2015 Promovideo für Oberstdorfer Fotogipfel als Behind the Scenes der Gesamtveranstaltung im Festivalprogramm
  • 2015 Infostand auf Oberstdorfer Fotogipfel zum Thema Multicopter
  • 2015 Folgeaufträge zur Inspektion von Höchstspannungsnetze mit Hilfe von Multicoptern (UAS) bei einem deutschen Höchstspannungsnetzbetreiber
  • 2016 2-tägiger Foto- und Video Workshop auf Oberstdorfer Fotogipfel mit Paul Eschbach für Fotografen zum Einstieg in die Multicopter Fliegerei
  • 2016 Infostand auf Oberstdorfer Fotogipfel zum Thema Multicopter
  • 2016 Folgeaufträge zur Inspektion von Höchstspannungsnetze mit Hilfe von Multicoptern (UAS) bei einem deutschen Höchstspannungsnetzbetreiber
  • 2016 Buchprojekt mit mitp Verlag: Foto und Video mit der fliegenden Kamera von Paul EschbachUAV DACH Mitgliedslogo
  • 2016 Mitgliedschaft im UAV DACH e.V. – Verband für Unbemannte Luftfahrt
  • 2017 2-tägiger Foto- und Video Workshop auf Oberstdorfer Fotogipfel mit Paul Eschbach für Fotografen zum Einstieg in die Multicopter Fliegerei
  • 2017 Infostand auf Oberstdorfer Fotogipfel zum Thema Multicopter (UAS)
  • 2017 PromoVideo Tourismus Oberstdorf zum Oberstdorf Haus
  • 2017 Folgeaufträge zur Inspektion von Höchstspannungsnetze mit Hilfe von Multicoptern (UAS) bei einem deutschen Höchstspannungsnetzbetreiber
  • 2017 2-tägiger Foto- und Video Workshop auf Naturfototagen Fürstenfeld zum Multicoptereinsatz (UAS) für Fotografen mit Paul Eschbach
  • entwicklung einer webseite fuer uavdach services ug in salem2017 UAVDACH-Services UG: Akkreditierung einer Prüfstelle zum Kenntnisnachweis gemäß §21 d LuftVO in der Anerkannten Stelle der UAVDACH-Services UG
  • 2017 Folgeaufträge zur Inspektion von Höchstspannungsnetze mit Hilfe von Multicoptern (UAS) bei einem deutschen Höchstspannungsnetzbetreiber
  • 2017 UAV DACH e.V. – Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Paul EschbachUAV DACH Subtitle groß
  • 2018 Infostand auf Oberstdorfer Fotogipfel zum Thema Multicopter (UAS)
  • 2018 2-tägiger Foto- und Video Workshop zum Multicoptereinsatz (UAS) für Fotografen auf Naturfototagen Fürstenfeld mit Paul Eschbach
  • 2018 2-tägiger Foto- und Video Workshop zum Multicoptereinsatz (UAS) für Fotografen auf Wunderwelten Festival Friedrichshafen am Bodensee mit Paul Eschbach
  • 2018 UAV DACH e.V.: Redaktionelle Leitung der Beiträge des UAV DACH e.V. zur Unbemannten Luftfahrt in DROHNENMAGAZIN
  • 2019 Gründung neue Wettbewerbskategorie in Glanzlichter der Naturfotografie „Aerial Views on Nature“ UAV DACH e.V. und DELTA IMAGE mit Bildausstellung der Wettbewerbssieger
  • 2019 UAV DACH e.V.: Redaktionelle Leitung der Beiträge des UAV DACH e.V. zur Unbemannten Luftfahrt in FLUGREVUELogo FlugRevue
  • 2020 UAV DACH e.V.: Redaktionelle Leitung der Beiträge des UAV DACH e.V. zur Unbemannten Luftfahrt in FLUGREVUE
  • 2020 Wettbewerbskategorie in Glanzlichter der Naturfotografie „Aerial Views on Nature“ UAV DACH e.V. und DELTA IMAGE mit Bildausstellung der Wettbewerbssieger
  • 2021 UAV DACH e.V.: Redaktionelle Leitung der Beiträge des UAV DACH e.V. zur Unbemannten Luftfahrt in FLUGREVUE
  • 2021 UAV DACH e.V.: Redaktionelle Leitung der Beiträge des UAV DACH e.V. zur Unbemannten Luftfahrt in DRONES
  • 2021 Wettbewerbskategorie in Glanzlichter der Naturfotografie „Aerial Views on Nature“ UAV DACH e.V. und DELTA IMAGE mit Bildausstellung der Wettbewerbssieger
  • 2021 Neue Lehrbücher für die Ausbildung zum Fernpiloten nach neuen EU Regelwerken A1/A3 Kompetenznachweis und A2 Fernpilotenzeugnis als Eigenverlag DELTA IMAGE

FototageFuerstenfeld

Fotografie – Luftbildfotograf und Multicopter Expertise

Aus den einzelnen Kompetenzen formt sich die Möglichkeit für neue und erweiterte Möglichkeiten heraus. In Ansbach wird die Bayerische Drohnenakademie aufgebaut und im Rahmen der Hochschule Ansbach in den Fachbereich MuK „Multimedia und Kommunikation“ integriert.

Logo HS AnsbachFür die HS Ansbach wurde eine neue Dozentur vergeben und Paul Eschbach als neuer Lehrbeauftragter für die Vorlesung

"Foto und Video mit der Drohne"

ab dem Sommersemester 2021 gewonnen. Ansbach ist eine ehrwürdige Haupt- und Residenzstadt und ist Sitz der Regierung von Mittelfranken und damit ein wirtschaftliches Zentrum mit einem entsprechendem Bedarf an Kommunikations- und Medienleistungen – genau die richtige Kombination und entsprechend viele Studierenden. Die Hochschule Ansbach ist in der Nähe des Hauptbahnhofs Ansbach auch verkehrsgünstig zu erreichen.

Die Standorte der HS Ansbach sind

  • Ansbach
  • Feuchtwangen
  • Weissenburg
  • Herrieden
  • Rothenburg

in Mittelfranken sehr schön verteilt.

 

"Ich freue mich sehr auf die neue Zusammenarbeit mit dem Studiengangsleiter 
Prof. Dr.-Ing Helmut Roderus von der Hochschule Ansbach und den fachbereichsübergreifenden 
Studierenden aus verschiedenen Fachbereichen. Die Grundkompetenz im Umgang mit der Drohne 
ist für viele Studiengänge eine wichtige Zukunftsausrichtung. In einigen Jahren wird für 
viele Ausbildungsgänge der professionelle Umgang mit der Drohne selbstverständlich sein 
und viele Studierenden betreffen.
Paul Eschbach, Lehrbeauftragter"

 

Über viele Jahre vermittele ich die Freude und die Möglichkeiten aus der Kombination aus Drohnen und Fotografie/Video. Mit der neuen Dozentur an der HS Ansbach wird dies auf eine neue Stufe gehoben. Ich freue mich auf die Ergebnisse der Semesterklassen, die Studierenden erarbeiten in kleinen Zweier-Teams jeweils ein vollständiges Medienprojekt als Video oder Bildpräsentation. Ein Studiengang im Fachbereich Medien und Kommunikation ist anders aufgebaut als im Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen – gerade auf diese Abwechslung freue ich mich sehr.

 

Kopterworkshop

 

Buchveröffentlichungen zum Thema

Buch MITP Multicopter Cover

  • mitp Verlag
  • Autor Dipl.Ing.(FH) Dipl.Wirtschaftsing.(FH) Paul Eschbach
  • 400 Seiten, Softcover
  • Erschienen 2016
  • Foto und Video mit der fliegenden Kamera
UAVDACH Lehrbuch AA Cover

  • DELTA IMAGE Eigenverlag
  • Lehrbuch zum Kompetenznachweis A1/A3 in der Europäischen Union
  • 148 Seiten, Softcover
  • Autor: Dipl. Ing. Uwe Nortmann
  • Grafiken, Produktion: Paul Eschbach

 

UAVDACH Lehrbuch A Cover

  • DELTA IMAGE Eigenverlag
  • Lehrbuch zum Fernpilotenzeugnis A2 in der Europäischen Union
  • 140 Seiten, Softcover
  • Autor: Dipl. Ing. Uwe Nortmann
  • Grafiken, Produktion: Paul Eschbach
UAS Glossar Auflage  Cover

  • DELTA IMAGE Eigenverlag
  • Begriffe und Abkürzungen in der Allgemeinen und Unbemannten Luftfahrt zur Prüfungsvorbereitung
  • 80 Seiten, Softcover
  • Autor,Grafiken, Produktion: Paul Eschbach

Die Fachbücher der Unbemannten Luftfahrt sind eine wichtige Säule des Strebens nach Sicherheit in der Luft und am Boden für den UAV DACH e.V.. Mit einer fundierten Ausbildung wird das verantwortungsbewußte Fliegen in den gemeinsamen Lufträumen und die Sicherheit am Boden gegen Einwirkungen verstärkt. Die Bücher sind teilweise auch ein Produkt aus der akkreditierten Prüfung zu amtlichen Ausbildungsschritten des UAVDACH-Services UG.

 

Regelmäßige Fachbeiträge zur Unbemannten Luftfahrt in Fachzeitschriften

In regelmäßig erscheinenden Fachmagazinen veröffentlicht Paul Eschbach in der redaktionellen Verantwortung des UAV DACH e.V. Fachbeiträge zur Unbemannten Luftfahrt, darunter in der FlugRevue, dem auflagenstärksten Fachmagazin der deutschensprachigen Luft- und Raumfahrt, mit über 30.000 Lesern.

FlugRevue Titel

FlugRevue

im Motorbuch Verlag Stuttgart seit 2018

DRONES MAGAZIN aktueller titel

DRONES Magazin

im Verlag Wellhausen & Marquardt Medien seit 2021

showfrontpic

Drohnenmagazin

im Verlag Aeromedia Verlag GmbH & Co. KG. im Jahr 2018

Lehrbuch zum Fernpilotenzeugnis A2 in der UAVDACH-Services UG erschienen

Logo UAV DACH ServicesMit dem neuen EU Fernpilotenzeugnis A2 ist für viele UAS Piloten im gewerblichen Bereich auch ein intensives Selbststudium, erweiternd zur  notwendigen theoretischen Prüfung zum EU Kompetenznachweis A1/A3 sinnvoll und notwendig. Das EU Fernpilotenzeugnis ist die Voraussetzung, um gerade gewerblich in die Nähe von Menschen fliegen zu dürfen.

 

UAVDACH-Services UG präsentiert das neue eigene Lehrbuch zum EU Fernpilotenzeugnis A2

Für das EU Fernpilotenzeugnis werden die Wissensgebiete aus dem Kompetenznachweis A1/A3 ganz gezielt erweitert und ergänzt. Die theoretischen Prüfungen dazu werden nicht mehr zentral durch das LBA oder Austro Control gehalten, sondern über speziell dafür anerkannte Stellen in Form von Prüfstelle für Fernpiloten (PStF). Diese Prüfstellen für Fernpiloten werden in Deutschland vom Luftfahrt-Bundesamt geprüft und akkreditiert.

Die UAVDACH-Services UG hat sich lange und intensiv auf die Prüfstelle für Fernpiloten vorbereitet.

Die Prüfungsfragen sind Bestandteil der Akkreditierung beim Luftfahrt-Bundesamt und damit für jede Prüfstelle individuell, nach einem gemeinsamen Syllabus,  ausgearbeitet. Für die in der UAVDACH-Services UG zu erwartenden Akkreditierung, hat das Team um Uwe Nortmann ein dazu passendes Lehrbuch verfasst, was auch Grundlage der Ausbildung in allen regionalen Prüfungsstellen bei UAVDACH-Services UG werden wird.

Uwe Nortmann ist der langjährige Experte im UAV DACH, wenn es um die Ausbildung und Prüfung für den „Drohnenführerschein“ geht.

 

UAVDACH Lehrbuch A Cover

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Unbemannte Luftfahrt: Lehrbuch zum Kompetenznachweis A1/A3 durch DELTA IMAGE aufgelegt

Logo UAV DACH ServicesMit dem neuen EU Kompetenznachweis A1/A3 ist für viele angehenden UAS Piloten auch ein intensives Selbststudium der ungewohnten Materie der Luftfahrt und der neuen UAS/Drohnenregeln angesagt. Die bestehenden UAS Lehrbücher müssen neu geschrieben werden, um die fein differenzierten neuen EU Drohnenregeln auch zu vermitteln.

 

UAVDACH-Services UG präsentiert das neue eigene Lehrbuch zum Kompetenznachweis A1/A3

Der UAV DACH e.V. ist ganz vorne mit dabei, um die Fragestellungen im online Theorietest für den EU Kompetenznachweis A1/A3 in ein passendes und abgestimmtes Lehrbuch umzusetzen, das Buch wird von DELTA IMAGE erstellt und im Eigenverlag produziert.

Uwe Nortmann ist der langjährige Experte im UAV DACH, wenn es um die Ausbildung und Prüfung für den „Drohnenführerschein“ geht.

UAVDACH Lehrbuch AA Front Cover

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Fotografien mit dem UAS/Drohne sind durch Panoramafreiheit abgedeckt

Neues Urteil mit weitreichenden Auswirkungen auf die Art wie wir Fotografieren werden

In Deutschland ist im Vergleich zum Ausland vieles besser, sogar im Vergleich mit unseren europäischen Nachbarstaaten. Mit der Fotokamera über eine Straße zu gehen und schöne Motive zu fotografieren ist das natürlichste auf der Welt – so scheint es.

Das wir als Fotografen auch dürfen ist wahrlich nicht selbstverständlich. Wir genießen dabei den rechtlichen Schutz des deutschen Urheberschutz-Gesetzes UrhG. Neben vielen Paragraphen ist dort die Panoramafreiheit (respektive Straßenbildfreiheit) in §59 UrhG geregelt:

UrhG § 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen
    oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild
    oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.
    Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

Die Panoramafreiheit schränkt den Urheberschutz in Deutschland ein. Es ist allen Menschen damit ermöglicht, auch urheberrechtlich geschützte Werke:

  • welche von öffentlichen Wegen/Plätzen aus zu sehen sind,
  • auch bildlich (fotografisch) wiederzugeben,
  • sofern dazu keine technischen Hilfsmittel (z.B. Leiter, Trittstufen, …) verwendet werden.

Dazu ist vom Urheber des Werkes

  • keine Erlaubnis (im Vorfeld),
  • oder eine Genehmigung (Nachträglich)

erforderlich. Andere rechtliche Gesichtspunkte, wie das Hausrecht, oder Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzgründe sind zusätzlich zu bewerten.

Davon betroffene Werke sind in der üblichen fotografischen Praxis

  • Architektur von Gebäuden,
  • Kunstwerke und Kunst am Bau,
  • Kunst im öffentlichen Raum, z.B. Skulpturen, Plakate,
Wie immer hat jede rechtliche Würdigung noch sehr viel mehr Details, auf die möchte ich hier nicht eingehen.

 

Landgericht Frankfurt a.M. entscheidet in einem Urteil über die Panoramafreiheit im Zusammenhang mit Drohnenfotos

In der Anwendung der obigen Panoramafreiheit auf die Luftbildfotografie mit Drohnen, ist es zweifelhaft, ob die Drohnenfotografie unter dieser Panoramafreiheit fällt. Die Drohne ist sicherlich unzweifelhaft ein technisches Hilfsmittel und ermöglicht den Blick auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk (in diesem konkreten Fall eine Brücke) aus Perspektiven, die dem öffentlichen Raum nicht zugänglich ist.

Das Landgericht sieht im Urteil das anders.
(LG Frankfurt am Main, Urt. v. 25.11.2020, Az. 2-06 O 136/20)

 

Auszug aus der Pressemitteilung des Rechtsanwalts

(des Fotografen vor dem LG Frankfurt a.M.)

Carl Christian Müller
Mueller.legal Rechtsanwälte Partnerschaft
Mauerstr. 66, 10117 Berlin,
Telefon: 030.206 436 810
E-Mail: info@mueller.legal,
Internet: mueller.legal

LG Frankfurt: Luftbildfotografien sind keine Urheberrechtsverletzung

Nachdem außergerichtlich keine Lösung gefunden werden konnte, klagte das Ingenieurbüro vor dem LG Frankfurt und beantragte, den Fotografen zur Zahlung von Schadensersatz und der Erstattung der Anwaltskosten zu verurteilen. Insgesamt betrugen die Forderungen gegen den Fotografen über 6.000 EUR. Das Landgericht wies die Klage ab. Die Frage, ob die Lahntalbrücke als Bauwerk Urheberschutz beanspruchen kann, sprachen die Richter erst gar nicht an. Jedenfalls, so das Gericht, liege keine Urheberrechtsverletzung vor, da die Aufnahme und das Veröffentlichen der Drohnen-Fotos unter die urheberrechtliche Panoramafreiheit des § 59 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) falle. Die Panoramafreiheit erlaubt es, Lichtbilder von urheberrechtlich geschützten Werken, die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden, zu fotografieren und die Bilder anschließend zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben sowie gewerblich auszuwerten.

 

Standort des Werkes maßgeblich – nicht der Blickwinkel

Die Frankfurter Urheberrechtskammer betont in den Urteilsgründen, der bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu § 59 UrhG nicht folgen zu wollen. Die Ansicht, nach der Luftbildaufnahmen von Gebäuden nicht unter die Panoramafreiheit fielen, sei überkommen – so das Gericht wörtlich. Vielmehr sei § 59 UrhG europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass Luftbildaufnahmen sowie der Einsatz von Hilfsmitteln von der Panoramafreiheit gedeckt sei. Ausschlaggebend sei alleine, dass das Werk an einem öffentlichen Ort stehe und nicht, wie und aus welchem Blickwinkel es aufgenommen werde.

 

LG Frankfurt: Luftraum ist der Allgemeinheit frei zugänglich

„Wir begrüßen das Urteil des LG Frankfurt, gleich wenn es aus unserer Sicht im Ergebnis keine Abkehr der bisherigen Rechtsprechung des BGH, sondern vielmehr deren konsequente Fortschreibung ist“, so Rechtsanwalt Carl Christian Müller, der den Fotografen in dem Verfahren vertreten hatte. „Wir hatten uns insofern auf das AIDA-Urteil des BGH berufen.“, so Müller weiter. Hier hatte ein Fotograf den auf den Bug des Kreuzfahrtschiffes AIDA gemalten Kussmund fotografiert und auf Postkarten abgedruckt (BGH, Urt. v. 27.4.2017, Az. I ZR 247/15). Der BGH hatte dazu entschieden, dass der Kussmund zwar Urheberschutz beanspruchen, dessen Vervielfältigung und Vertrieb über Postkarten aber unter die Panoramafreiheit fällt. Die Nennung von „Wegen, Straßen oder Plätzen“ in § 59 UrhG sei lediglich beispielhaft, so der BGH. Insofern seien auch die mit einem Wasserfahrzeug befahrbaren Seewasserstraßen als öffentlicher Ort anzusehen. „Für uns war nicht erkennbar, warum Fotografien, die von einem Boot aus gefertigt werden unter die Panoramafreiheit fallen sollen, dies für Drohnen-Fotografien aber nicht gelten soll, denn wie die Wasserstraßen ist auch der Luftraum ist für jedermann frei zugänglich (§ 1 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz). Dass Drohnenfliegen grundsätzlich erlaubnispflichtig ist, kann daran nichts ändern, denn dies gilt grundsätzlich auch für Wasserfahrzeuge“, so Rechtsanwalt Müller.

 

Schranken des Urheberrechts sind im Lichte der Grundrechte auszulegen

Rechtsanwalt Müller führt abschließend aus: „Das Urteil ist überzeugend begründet. Erfreulich ist der Hinweis des Gerichts, dass es keinen Rechtssatz gibt, nach der Ausnahmevorschriften stets restriktiv, sondern vielmehr nach deren Sinn und Zweck auszulegen sind. Insofern ist hierin in der Tat eine Abkehr von der tendenziell strengen und eher rechteinhaberfreundlichen deutschen Rechtsprechung zu sehen. Das Urteil steht insofern im Einklang mit der jüngeren Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung der urheberrechtlichen Schrankenbestimmung, nach der in der Informationsgesellschaft die Schranken des Urheberrechts im Lichte der Grundrechte, hier insbesondere der Meinungsfreiheit, der Kunstfreiheit und der Informationsfreiheit auszulegen sind. Zustimmung verdient die Erwägung des Landgerichts Frankfurt, dass § 59 UrhG ein Einfallstor für Abmahnungen biete, wolle man bei der bisherigen restriktiven Rechtsprechung bleiben – zumal das Urheberrecht insofern nicht zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterscheidet.“ so Müller abschließend.

Drohnen-Fotografien von urheberrechtlich geschützten Werken fallen unter die Panoramafreiheit – Mueller.legal – Rechtsanwälte

 

Kontakt
Carl Christian Müller
Mueller.legal Rechtsanwälte Partnerschaft
Mauerstr. 66, 10117 Berlin,
Telefon: 030.206 436 810, Telefax: 030.206 436 811
E-Mail: info@mueller.legal, Internet: mueller.legal

 

Fürstenfelder Naturfototage – Nachlese „Der Workshop Multicopter-Fotografie“

Text und Bilder: projekt Natur & Fotografie – Fürstenfelder Naturfototage

 

Der Workshop „Multicopter-Fotografie – Die fliegende Kamera“ wird seit Jahren vom erfahrenen Luftbild-Fotografen Paul Eschbach geleitet.

Zwei Tage lang wird den 8 Teilnehmern im Workshop das Basiswissen zur Drohnen-Fotografie vermittelt. In mehreren Stunden Flugpraxis werden die Teilnehmer an das Erlebnis „Multicopter-Fotografie“ herangeführt.

Nachlese Workshop Multicopter

Udo und Mara – ganz herzlichen Dank auch für 2019. Es war mir wie immer ein großes Vergnügen mit dabei sein zu können.

 

Bilder und Impressionen vom Naturfoto-Wochenende

 

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Kenntnisnachweis für Multicopter (Drohnen) beim Oberstdorfer Fotogipfel geprüft und bestanden

Im Rahmen des Oberstdorfer Fotogipfels haben wir zusammen mit dem Organisationsteam erstmalig die Möglichkeit geschaffen, dass Multicopter Piloten aus dem Oberallgäu hier vor Ort den Kenntnisnachweis zur steuern eines unbemannten Luftfahrtgerätes bis 150 kg ablegen können. Multicopter (Drohnen) über 2 kg Abfluggewicht benötigen seit 1.Oktober 2017 einen in der LuftVO vorgeschriebenen Kenntnisnachweis.

Die theoretische Prüfung wird dabei vor einer vom LBA akkreditierten Prüfungsstelle nach einheitlichen Kriterien und Vorgaben abgelegt.

Paul Eschbach und DELTA IMAGE sind beim LBA akkreditiert und so bietet sich dieser Service für die vielen begeisterten Piloten geradezu an. Kurze Wege und dann legal fliegen dürfen.

 

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Der Workshop Multicopter-Fotografie – Glanzlichter.com

Die Naturfototage Fürstenfeld berichten auch über unseren Workshop „Foto und Video mit der fliegenden Kamera“.
Der Beitrag ist im Original übernommen von www.glanzlichter.com, vielen Dank an Udo Höcke für die freundliche Erlaubnis. Alle Fotos @glanzlichter.com.

Der Workshop Multicopter-Fotografie

WS CDer Workshop „Multicopter-Fotografie – Die fliegende Kamera“ wird vom erfahrenen Luftbild-Fotografen Paul Eschbach geleitet.

Zwei Tage lang wird den 10 Teilnehmern im ausgebuchten Workshop das Basiswissen zur Drohnen-Fotografie vermittelt. In 7 Stunden Flugpraxis werden die Teilnehmer an das Erlebnis „Multicopter-Fotografie“ herangeführt.

Ein rundum gelungener Workshop der auch 2019 wieder angeboten wird.trans

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Hurra – mein Multicopterworkshop bei den Naturfototagen Fürstenfeld ausgebucht

Das freut mich für die 10 Teilnehmer an meinem Einsteiger Workshop in Fürstenfeld im Rahmen der Naturfototagen.

Plakat Multikopter_1000 Continue reading

Neue Aufgabe in der unbemannten Luftfahrt wartet auf mich

Zur Fliegerei mit dem Multicopter bin ich eigentlich durch viele sehr schöne Zufälle gekommen – auf jeden Fall haben die auch sehr viel mit DELTA IMAGE und der Fotografie zu tun. Darüber hat sich der sehr schöne Kontakt mit Sven und seinem Snoopy (Falcon8) entwickelt und ich war mitten drin in der professionellen Multicopter Fliegerei bei der technischen Inspektion von Höchstspannungsmaste eines Transportnetzbetreibers.

Dann kam das Buch, und die Workshops, und ... und ... und.

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