Erklärung zur Barrierefreiheit
Für DELTA IMAGE (https://deltaimage.de) bedeutet der Begriff der Barrierefreiheit, dass unser Internet-Angebot für alle Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen nutzbar ist und damit ein persönliches Erlebnis und eine Erweiterung des Wissens und des Erlebnisses ermöglicht. Insbesondere bedeutet dies, dass die Inhalte der Webseite für alle Menschen nach den technischen und organisatorischen Möglichkeiten entsprechend lesbar und bedienbar sind. Dies gilt insbesondere unter den gegebenen technischen Aspekten (Internet-Browser, Betriebssystem), und ebenso bezogen auf die inhaltlichen Aspekte aus der Verständlichkeit und der Benutzerfreundlichkeit heraus.
Die ab Juli 2025 anzuwendende Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) legt Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Websites, Webanwendungen und anderen IT-Lösungen fest, die von öffentlichen Stellen des Bundes bereitgestellt werden. Sie soll sicherstellen, dass Informationen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Zu den öffentlichen Stellen gehören auch alle öffentlich zugänglichen Webseiten.
Die gesetzliche Grundlage dazu besteht in Europa mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches die EU-Richtlinie 2019/882 – European Accessibility Act (EAA) – in nationales Recht umsetzt. Die DELTA IMAGE fällt unter die Ausnahmeregelungen für Kleinunternehmer, somit ist die Umsetzung dieser Standards durch DELTA IMAGE freiwillig und nicht verpflichtend.
DELTA IMAGE bemüht sich in diesen Webseiten, die nach diesen Maßgaben zu entwickeln und auch die bereits umfangreichen Inhalte dahin umzugestalten. Der Internetauftritt soll soweit als technisch und organisatorisch möglich, im Einklang mit
- der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV)
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- entsprechende Verordnungen und Gesetze auf der EU-Ebene, wie das European Accessibility Act für barrierefreies Webdesign in der EU
als „barrierefrei“ zugänglich gemacht werden. Der Internetauftritt der DELTA IMAGE (https://deltaimage.de) erfüllt im Wesentlichen bereits jetzt und seit der ersten Erstellung im Jahr 2013 die folgenden allgemeinverbindlich formulierten Standards.
Die gesetzliche Grundlage BFSG & EAA
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 – auch bekannt als European Accessibility Act (EAA) – in deutsches Recht um. Das Zieldabei ist die Digitale Gleichstellung für Verbraucher im Online-Zugang zu Produkten und Dienstleistungen.
Bereits auf DELTA IMAGE (https://deltaimage.de) umgesetzte Standrads für barrierefreien Zugang
1. Die Website ist browserunabhängig. Die Webseite wird regelmäßig auf verschiedenen Plattformen von uns getestet. Alle üblichen Browser können verwendet werden. |
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2. Die Webseite ist auf mobilen Geräten ebenso geeignet. Auf Smartphones und Tabletts kann die Webseite ohne Einschränkungen ebenso verwendet werden, die Webseite ist „responsive“ auf die unterschiedlichen Größen der Anzeigegeräte. |
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3. Hintergrund der Webseite: Dadurch wird bei unterschiedlichen Formen von Sehschwächen ein maximaler Helligkeits- und Konturkontrast erzeugt. Für die Anwendung von technischen Hilfsmitteln verbessert dies auch die Erkennung der Webseiten Inhalte. |
Hintergrund einheitlich in weißer Farbe gestaltet. |
4. Hoher Kontrast: Schrift, Grafik und Bedienelemente verfügen über ausreichende Farbkontraste: CD/CI Konzept für alle Webseiten ist umgesetzt. |
Inhalte der Webseite sind meist in schwarzer Farbe als Standard ausgeführt. Wichtige Schlüsselworte sind meist zusätzlich im Format BOLD/FETT zusätzlich hervorgehoben, um die Struktur schneller erfassen zu können.CD = Corporate DesignCI = Corporate Identity |
5. Der Aufbau der Seiten und Beiträge sind nach einem einheitlichen Konzept realisiert. CD/CI Konzept für alle Webseiten ist umgesetzt. |
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6. Überschriften sind als inhaltsstarke Titel ausgeführt. | Überschriften von Beiträgen sind als „Talking Headline“ mit einer unmittelbaren Hinführung auf den zu erwartenden Inhalt realisiert. |
7. Die Schrift ist ausreichend groß. | Verwendung der über alle Webseiten einheitlichen Auszeichnungen von Schriftgrößen: H1 für Seiten- und beitrags-Überschriften H2 für Zwischenüberschriften H3 für ausgezeichnete Textteile Zitate zum Hervorheben von wichtigen Aussagen und Inhalten. |
8. Die Schriftart ist gut lesbar. | Es wird nur eine Schriftart verwendet, ein Wechsel findet nicht statt. Als Schriftart wird gemäß CD/CI eine Schriftart mit Serifen verwendet, die möglichst nahe an der Schriftart GARAMOND liegt, verwendet. GARAMOND zeichnet sich durch die sehr gute Lesbarkeit aus. |
9. Texte sind mit Zwischenüberschriften strukturiert. Gedankengänge werden in sinnlogischen Abschnitten unter reichhaltigen Zwischenüberschriften zusammengefasst und strukturiert. |
Zwischenüberschriften heben sich als H2 deutlich vom Text ab. |
10. Texte sind durchwegs als Text und nicht als Scan eingefügt. | Ausnahmen sind das Einbinden von Scans als Referenz, z.B. bei Zeitungsartikeln. Die Inhalte des Artikels werden dann zusätzlich im Rahmen der Copyright-Möglichkeiten ganz oder als Auszug wiedergegeben. |
11. Auf die Verwendung von blinkenden Elementen wird verzichtet. | Blinkende Elemente sind nicht Bestandteil des CD/CI Konzeptes bei DELTA IMAGE. |
12. Einfache Sprache. Die Webseite verwendet soweit es möglich ist, eine möglichst einfache und verständliche Sprache, die von möglichst vielen BesucherInnen verstanden werden können. Abkürzungen und Begriffe werden so gut und so verständlich als möglich erläutert. |
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13. Inhalte werden möglichst strukturiert verwendet. Inhalte werden so gut als möglich strukturiert und in einer verständlichen Art und Weise dargebracht. Dies schließt in unserem Verständnis explizit die Verwendung von:
mit ein. |
Dabei sind zwischen den besonderen Anforderungen von BesucherInnen mit Beeinträchtigungen und einer verständlichen Informationsvermittlung abzuwägen. So wird keine BesucherIn eine längere Liste an Veranstaltungsterminen als einen reinen Text überhaupt aufnehmen und verstehen können. Da ist eine strukturierte Präsentation als Tabelle für alle BesucherInnen viel vorteilhafter und damit Teil des Konzeptes von DELTA IMAGE.. |
14. Geschlechtsneutrale Absprache von allen Menschen in den Texten. DELTA IMAGE (https://deltaimage.de) hat einheitlich festgelegt, dass Menschen in einer geschlechtsneutralen Form angesprochen werden sollen, um auch emotional alle BesucherInnen zu erreichen. |
DELTA IMAGE (https://deltaimage.de) verwendet dazu einheitlich entweder die geschlechtsneutrale Form, wie Studierende anstelle Studenten und Studentinnen sofern es möglich ist. Als weitere geschlechtsneutrale Form wird das -In oder -Innen an der maskulinen Form verwendet. Andere Formen sind auf den Webseiten nicht zulässig. Bei älteren Inhalten kann die Umsetzung noch ausstehen. |
15. Navigation auf der Webseite. DELTA IMAGE (https://deltaimage.de) hat die Navigation innerhalb der Webseite mit den verschiedenartigen Inhalten auf mehrfache und unterschiedliche Art und Weise angelegt. Der Zugang zu Inhalten innerhalb der Gesamtstruktur ist auf verschiedenen Wegen möglich, so können besondere Anforderungen ebenso umgesetzt werden, wie auch eigene Vorleben und Gewohnheiten. |
Noch nicht bzw. nicht umfassend auf DELTA IMAGE umgesetzte Standrads für barrierefreien Zugang
1. Eingebettete Grafiken sind noch nicht vollständig mit einem Alternativtext versehen. |
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2. Noch nicht alle Bilder haben ein Alt-Attribut, welches das Bild beschreibt. | Die Webseite hat weit über tausend eingebundene Bilder, die Umsetzung benötigt Zeit zur Formulierung der Alternativtexte für alle betroffenen Bilder. |
3. Die Elemente sind weitgehend ohne Maus erreichbar und größtenteils mit der Tastatur steuerbar. Dies betrifft alle Funktionen der Webseite. Es besteht ein weiterer Umsetzungsbedard bei der Bedienung des Menüsystems und dessen Navigation. |
Diese Erklärung wurde am 25.7.2025 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 25.7.2025 überprüft.