BGH-Urteil für fotografierende Drohnen-Fotografen – 24.10.2024

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf seiner Webseite www.bundesgerichtshof.de am 23.10.2024 ein für DrohnenpilotInnen weitreichendes Urteil zur

„Urheberrechtliche Unzulässigkeit von Luftbildaufnahmen mittels einer Drohne“

bekannt gegeben. Ich sitze gerade in der Bücherei und blättere in einem Foto-Magazin und stoße auf einen Artikel zu diesem Urteil. In meinen eigenen Workshops und Schulungen für Drohnen/UAS-PilotInnen bin ich immer auf dieses Thema mit eingegangen.

Das Thema und Problemstellung: In den täglichen Medien, Bildern und Videos sind Flugaufnahmen mit einer Drohne über allem schon eine Alltäglichkeit und so scheint es, dass das Fotografieren und das Filmen aus der Luft auch demzufolge rechtens ist.

Fortan zitiere ich von der Webseite: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024204.html

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