Geänderte gesetzliche Vorschriften für die unbemannte Luftfahrt in Deutschland in Kraft getreten – Paul Eschbach im Gespräch mit Achim Friedl

Am 18. Juni 2021 trat das „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ in Kraft und ändert damit die bestehenden nationalen Gesetzte und Verordnungen für die unbemannte Luftfahrt. Die Anpassung war dringend notwendig, um die deutschen Vorschriften mit dem seit dem 31. Dezember 2020 in Deutschland anzuwendenden europäischen Luftverkehrsrecht für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) in Einklang zu bringen und Widersprüche zu beseitigen.

Das Gesetz ändert

  • das Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
  • die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO),
  • die Luftverkehrs-Zulassung-Ordnung (LuftVZO),
  • die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
  • und das Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt (LFBAG).

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Die nationalen Regelungen in der Unbemannten Luftfahrt – neues Buch von Paul Eschbach

Die Regelungen im deutschen Luftverkehr sind ab 31.12.2021 mit der Anwendung der neuen EU-Verordnungen 2019/947 und EU-Verordnung 2019/945 teilweise verdrängt worden. Die EU-Verordnungen sind unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden und haben den Vorrang vor allen nationalen Regelungen. Die Regelungen in den EU-Mitgliedsstaaten haben nur noch dort Bestand in deren Anwendung, wo keine Regelungen auf EU-Ebene bestehen.

 

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Neue nationale Regeln für UAS in Deutschland beschlossen

Die deutsche Bundesregierung und der Bundesrat haben heute im Gesetzgebungsverfahren die Neufassungen der nationalen Regelungen in der Unbemannten Luftfahrt beschlossen. Damit werden die deutschen Gesetze und Verordnungen an die veränderten Rahmenbedingungen durch die seit 31.12.2020 anzuwendenden EU-Durchführungsverordnung 2019/947 und EU-Delegierten Verordnung 2019/945 angepasst und die Graubereiche und Regelungslücken in der Unbemannten Luftfahrt geschlossen.

 

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Bundesrat entscheidet am 28. Mai 2021 über Gesetz zur Anpassung der deutschen Luftverkehrsgesetze

Gesetz zur Regelung der Unbemannten Luftfahrt am 28.5.2021 im Bundesrat zur Beschlussfassung

Nach der erstmaligen Anwendung der neuen europäischen Regelungen in der Unbemannten Luftfahrt am 31.12.2020 mit der Anwendung der EU-Durchführungsverordnung 2019/945 und der EU-Delegierte Verordnung 2019/945 wird mit der Gesetzesvorlage die Regelungslücke zur den deutschen Gesetzen und Verordnungen in der Luftverkehrsverwaltung geschlossen. Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages liegt das neue Gesetz:

Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission
vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Drucksache: 376/21

dem Bundesrat als Länderkammer zum Beschluss als Tagesordnungspunkt 23 am 28. Mai 2021 ab 09.30 Uhr vor. Damit werden die deutschen Gesetze und Verordnungen

  • LuftVG
  • LuftVZO
  • LuftVO
  • KostOLuftV
  • LBA-Gesetz

dem neuen europäischen Rahmen angepasst. Dabei hatte die Deutschland nicht mehr viel Gestaltungsspielräume, es galt

  • die Begrifflichkeiten zu harmonisieren (zu übernehmen)
  • die nationalen Entscheidungsspielräume auszufüllen
  • die europäisch aufgesetzten neuen Prozesse und Systeme national umzusetzen
  • die Widersprüche als den bestehenden Fassungen zu entfernen

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Workshop und Prüfung zum Kenntnisnachweis kommende Woche in Oberstdorf beim Fotogipfel

 

www.fotogipfel-oberstdorf.de

Oberstdorf steht vom 26. bis 30 Juni 2019 wieder ganz im Zeichen des Oberstdorfer Fotogipfels 2019. Einer der wichtigsten Fotoevents in Süddeutschland macht Halt in Deutschlands südlichster und höchstgelegenen Stadt – im Herzen des Oberallgäus. Fotografie leben und erleben, in Mitten von der Allgäuer Alpen, umgeben von glücklichen Kühen und lauter freundlichen Menschen.

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Kenntnisnachweis für Multicopter (Drohnen) beim Oberstdorfer Fotogipfel geprüft und bestanden

Im Rahmen des Oberstdorfer Fotogipfels haben wir zusammen mit dem Organisationsteam erstmalig die Möglichkeit geschaffen, dass Multicopter Piloten aus dem Oberallgäu hier vor Ort den Kenntnisnachweis zur steuern eines unbemannten Luftfahrtgerätes bis 150 kg ablegen können. Multicopter (Drohnen) über 2 kg Abfluggewicht benötigen seit 1.Oktober 2017 einen in der LuftVO vorgeschriebenen Kenntnisnachweis.

Die theoretische Prüfung wird dabei vor einer vom LBA akkreditierten Prüfungsstelle nach einheitlichen Kriterien und Vorgaben abgelegt.

Paul Eschbach und DELTA IMAGE sind beim LBA akkreditiert und so bietet sich dieser Service für die vielen begeisterten Piloten geradezu an. Kurze Wege und dann legal fliegen dürfen.

 

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Bundesregierung regelt in der LuftVO auch das Drohnenfliegen zur Ostereier Suche am 1. April 2018

Wenn Ostern schon mal auf den Monatsersten im April fällt, lässt sich das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) nicht zweimal bitten und regelt in der neuen LuftVO (Luft-Verkehrs-Ordnung) Ausgabe 2018.04.01 die Nutzung des aller untersten Luftraums tagesbezogen neu. Mit dem zahlreichen Aufkommen der Multicopter (umgangssprachlich Drohnen) kommen zu den bisherigen Nutzern des unteren Luftraumes

  • Luftballone
  • Lenkdrachen
  • Allgemeine Luftfahrt
  • Segelflugzeuge
  • Ultraleicht Flugzeuge
  • Paraglider
  • Fallschirmspringer
  • Hubschrauber
  • Rettungs-Hubschrauber
  • Polizei-Hubschrauber

auch die Modellflieger und Multicopter Piloten für unterschiedlichste Anwendungen und auch speziell zum performanten Ostereiersuchen hinzu.

Der Multicopter scheint deutliche Vorteile beim Ostereiersuchen gegenüber Hubschraubern und Fallschirmspringern zu haben.
Luftfahrtexperte

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Wir testen einen neuen YUNEEC Q500 4k auf seine Eignung zum Aufspüren und Finden von Kleinobjekten in unmittelbarer Bodennähe. Da zu unserem Test noch keine Ostereier zur Verfügung stehen, wird der Test mit farbenfrohen Primeln durchgeführt.

Die Neuerung im unteren Luftraum tritt abweichend von den Änderungen im unteren und oberen Luftraum am 1. April 2018 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des BMVI in Kraft (aber auch nur an diesem Tag).

Eine maximale Flughöhe von 330 Hasenfüße über Grund, reicht zum Ostereier-Suchen aus.
Multicopter-Experte

Eine Regelung des aller untersten Luftraums ist dringend notwendig

Die neue LuftVO regelt nun die maximale Flughöhe für ostereiersuchende Multicopter

  • im privaten Einsatz außerhalb von Modellflugplätzen
  • im gewerblichen Einsatz

nun einheitlich auf 10 m über Grund, was ja wohl ausreichen dürfte.

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Weitgehend unbekannt ist auch eine Neuregelung der minimalen Flughöhe für Multicopter in Bodennähe. Speziell für die weitläufige Anwendung in der Osterwoche, dürfen Multicopter Piloten mit einem speziellen Fähigkeitsnachweis, zukünftig auch bis 5 cm über Bodenhöhe mit dem Multicopter fliegen.

Der Bundesminister Andres Scheuer kommt damit den verstärkt vorgebrachten Anwendungsmöglichkeiten beim Suchen von Ostereiern durch eine verwaltungstechnische Verankerung in der LuftVO nach.

Eine gesetzliche Regelung des Ostereiersuchens war bis jetzt völlig ungeregelt und ist dringend notwendig.
Ostereierexperte

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Was bedeutet das für den Multicopter Piloten an Ostern

Wer rechtzeitig eine Schulung und einen damit zusammenhängen Fähigkeitsnachweis erwirbt, kann an Ostern den Multicopter auch beim privaten und gewerblichen Ostereiersuchen einsetzen.

Das neue Marktsegment eröffnet neue Geschäftperspektiven für den 
Mittelstand und den Aufbau eines nachhaltigen Dienstleistungsmarktes.
Mehr Fläche, sowohl schneller als auch genauer durchsuchen, ist die 
Aufgabenstellung der heutigen Zeit.

Die Schulung wird von speziellen Schulungsunternehmen angeboten, die Termine vor Ostern werden nach Aussage des Bundesministeriums wohl eng werden, entsprechende Ergänzungskapazitäten werden nun zeitaktuell aufgebaut.

 

Wir testeten das neue Geschäftsmodell unter extremen Bedingungen am südlichsten und höchst gelegenen Ort Deutschlands – in Oberstdorf

Auch unter solch harten Bedingungen müssen sich die Regelungen für den einen Tag gleich von Anfang an bewähren. Eine umfangreiche Testreihe wird daher unter den härtesten Bedingungen durchgeführt. Wir werden über die Ergebnisse der Versuche und Testreihen noch berichten.

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Das BMVI erwartet einen regelrechten Nachfrage-Boom nach diesem neuen Geschäftsmodell am Ostersonntag und Ostermontag. Durch die zunehmende Vergrünung der Städte stehen immer größere wohnnahe Grünflächen zum Ausbringen der Ostereier zur Verfügung. Innerhalb der Aufmerksamkeitsspanne der Kinder ist das vollständige Absuchen der einschlägigen Grünflächen nicht möglich. Ein Restbestand an Ostereiern in der Landschaft belastet die Grünflächen und ist eine Behinderung der heimischen Fauna bei der Nahrungsaufnahme.

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Mitarbeiter des Helmholz Zentrums kommen zum Drohnen-Kenntnisnachweis nach Schleißheim

Das Helmholz Zentrum in Neuherberg ist ein Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt mit über 1500 Beschäftige am Standort im Norden der Landeshauptstadt – schon auf Oberschleißheimer Grund.

Das Helmholtz Zentrum München verfolgt als Deutsches Forschungszentrum für 
Gesundheit und Umwelt das Ziel, personalisierte Medizin für die Diagnose, 
Therapie und Prävention weit verbreiteter Volkskrankheiten wie Diabetes 
mellitus, Lungenerkrankungen und Allergie zu entwickeln. Dafür untersucht 
es das Zusammenwirken von Genetik, Umweltfaktoren und Lebensstil.

Früher war hier in Neuherberg „nur“ die Gesellschaft für Strahlenschutz GfS angesiedelt – jetzt hat sich der Standort zu einem Multi-Disziplin-Standort von internationaler Bedeutung entwickelt, über 1500 Beschäftigte am Standort sind das Ergebnis der Bündelung von Forschung in einem Cluster.

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Luftbild Helmholz Zentrum Neuherberg mit Panzerwiese und Fröttmanninger Heide

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Interview in der PROFIFOTO Ausgabe 7-8/2017 zu Multicopter

In der Sommerausgabe von PROFIFOTO 7-8 ist eine Umfrage unter Multicopter Spezialisten in Interviewform. Paul Eschbach und DELTA IMAGE wurde dazu vom Redakteur zu den Veränderungen der neuen Änderungen in der LuftVO auf das Drohnenfliegen.

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