DELTA IMAGE auf Fürstenfeldbrucker Naturfototage mit einer DJI Mini 2

Die 23. Fürstenfeldbrucker Naturfototage sind nach den Covid-19 Einschränkungen die erste Veranstaltung dieser Art die weitgehend ohne Einschränkungen im ursprünglichen Umfang umgesetzt werden kann. Seit 2019 fördert der

  • UAV DACH e.V. ältester und erfahrenster Fachverband in der Unbemannten Luftfahrt – seit 2000
  • UAVDACH-Services UG – Prüf- und Ausbildungsorganisation in der Unbemannten Luftfahrt, Prüfstelle für FernpilotInnen DE.PStF.010
  • und DELTA IMAGE – Initiator der Wettbewerbskategorie und langjähriger Workshopleiter auf den Naturfototagen

eine eigene Wettbewerbskategorie bei Europas größten Naturfotowettbewerb

„Glanzlichter der Naturfotografie (GdN)“

mit der eigenen Wettbewerbskategorie

„Aerial Views of Nature“

für Naturfotos mit dem UAS/Drohne aufgenommen.

Die UAVDACH-Services UG wird zusammen mit dem UAV DACH e.V. und DELTA IMAGE auf den 23. Fürstenfeldbrucker Naturfototage einen Infostand für das breite Publikum mit Themen zur Unbemannten Luftfahrt haben.

Neue Regulierung in der Unbemannten Luftfahrt in der EU und in Deutschland

Das sollte genügend Themen mit sich bringen, um die Experten von UAV DACH e.V. und der UAVDACH-Services UG vor Ort sprechen zu können. In der Vorbereitung fragte ich Uwe Nortmann, welches UAS können wir mit den aktuellen Regulierungen ohne zusätzliche Genehmigungen betreiben.

"Die neue Regulierung sieht in der UAS-Unterkategorie A1 (offene UAS-Kategorie)
den Betrieb nahe an Menschen vor. Dazu sind die neuen C-Klassen C0 und C1 definiert 
worden, womit das Risiko auf unbeteiligte Personen auf ein sehr niedriges Niveau 
begrenzt worden ist."
Paul Eschbach

Die bisherigen Regeln in Deutschland waren da noch großzügiger. Die aktuellen UAS/Drohnen haben noch keine CE-Zertifizierung, so dass wir hier auf die definierten Übergangsbestimmungen aus der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 im Artikel 22 zurückgreifen müssen.

Wir bringen von DJI die kleinste und nicht minder leistungsfähige Drohne DJI Mini 2 mit uns nach Fürstenfeldbruck. Das Abfluggewicht (MTOM) beträgt unter 250 g und entspricht damit schon vom Gewicht der neuen C0-Klasse. Sehr erfreulich ist, dass die Drohne ungewöhnlich klein und kompakt ist – also genau das richtige für Naturfotografen. Hier zu sehen mit dem größeren DJI Smart Controller mit voll integriertem Bildschirm für den Fernpiloten. Standardmäßig ist die Mini 2 mit einem noch kleineren Controller ausgestattet, der zusätzlich mit einem Smartphone als Anzeigedisplay bedient werden kann.

 

Von der Theorie zur Praxis – wir zeigen eine Drohne im Flug- und Fotoeinsatz vor Ort

Am Infostand steht das Infoteam zwei Tage lang als Kontaktstelle mit Antworten auf viele Fragen für die tausenden anwesenden Naturfotografen und Videografen. Im Programm der Naturfototage zeigen wir auch eine ganz aktuelle und interessante Drohne im realen Flugeinsatz um die Bedienung und die Leistung der Kamera / Video auch dem interessieren Publikum zeigen zu können.

Von unserem UAV DACH-Mitglied DJI haben wir eine für diese Anwendung perfekte Drohne zur Verfügung gestellt bekommen – DJI Mini 2. Ganz herzlichen Dank dafür. Auch für uns ist die konkrete Anwendung der neuen Regulierungen immer wieder spannend und lehrreich.

 

Was kann die DJI Mini 2 denn für (Natur-)Fotografen leisten

Die kleine Mini 2 ist mit einer Kamera am 3D-Gimbal ausgerüstet mit

  • 1/2,3″ Sensor
  • 4k/30fps Videofähigkeiten
  • 12 MP Fotoauflösung
  • konstante Lichtstärke f/2.8

Das ist nicht perfekt im Vergleich zu modernen DSLR oder DSLM Kameras. Für viele Einsatzgebiete scheint das aber mehr als ausreichend zu sein, auch da der Controller einige sehr interessante automatisierte Flugmodi für den Videografen unterstützt.

 

Ist die Co Klasse die Antwort auf die neue UAS-Regulierung in der EU?

Wir wollen das auf dem Infostand auf den 23. Fürstenfeldbrucker Naturfototagen selbst herausfinden und bringen die DJI Mini 2 in das Rahmenprogramm und werden zu unterschiedlichen Zeiten die Drohne auf der abgesperrten Waghäuselwiese

  • fliegen
  • Fotos (und Videos) machen
  • die Fotos ohne Bildbearbeitung bei den Kollegen von CEWE ausdrucke
  • am Infostand ausstellen
  • und selbst begutachten.

Eine Auflösung von 12 MP reicht für Vergrößerungen im Format DIN A2 schon sehr gut aus.

Die C0-Klasse sieht ein maximales Abfluggewicht von maximal 0,250 kg vor. Die Übergangsbestimmung sieht ein maximales Abfluggewicht von 0,500 kg vor.

 

Die Sicherheitsmaßnahmen sind mit dem Veranstalter abgestimmt

Der Flugbetrieb findet auf einem eigens durch Flatterbänder abgesperrten Flugbereich statt, so dass unbeteiligte Personen nicht überraschend im Flugbereich auftauchen können.

Der UAS Betrieb der zukünftigen C0-Klasse erfordert auch keinen EU-Kompetenznachweis A1/A3 als Qualifikationsvoraussetzung für den Fernpiloten. Das Sicherheitsniveau ist durch die technische Spezifikation der C0-Klasse in Verbindung mit der niedrigen Abflugmasse als Maßnahmenpaket aus Sicht der EU ausreichend. Das sind sehr gute, einfache und gleichzeitig sichere Voraussetzungen für den Einsatz in der Naturfotografie.

Auch Naturfotografen werden sich auch an mehrere unterschiedliche UAS/Drohnen im Einsatz anpassen wollen. Für jeden Einsatz das dafür geeignete UAS/Drohne zu nehmen, so wie das in der restlichen Kamera- und Videoausrüstung ebenso üblich ist.

Findet der UAS-Flugbetrieb, …

  • … in entlegenen Gebieten statt, kann eine größere und damit leistungsfähigeres UAS/Drohne zum Einsatz kommen
  • … im urbanen Raum oder in der Nähe von Menschen statt, dann wählt der Fotograf eine leichte Drohne und nutzt die Möglichkeiten der neuen Regulierung zur Verminderung der Risiken aus.

Wir sind gespannt auf die Ergebnisse dieses Eigenversuchs auf den 23. Fürstenfeldbrucker Naturfototage am Infostand von UAV DACH e.V., UAVDACH-Services UG und DELTA IMAGE am 31.7. und 1. 8.2021.

Naturfototage Fürstenfeldbruck bei München: DRONES MAGAZIN mit einem Vorbericht

Foto: Stadt Fürstenfeldbruck im DRONES MAGAZIN

Das DRONES MAGAZIN berichtet auf der Webseite www.drones-magazin.de über die kommenden Naturfototage Fürstenfeldbruck bei München.

Die Naturfotografie ist ein wichtiger Anwendungsbereich für UAS/Drohnen

Auf den Naturfototagen trifft sich die Foto- und Videobranche und die Freunde der Naturfotografie auf dem Forum Fürstenfeld, eine barocke ausgedehnte Klosteranlage. Am 30. Juli 2021 werden die Sieger des größten Naturfotowettbewerbs in Europa dem Publikum in allen Wettbewerbskategorien präsentiert. Der UAV DACH e.V. ist zusammen mit der UAVDACH-Services UG und DELTA IMAGE die Unterstützer einer eigenen Wettbewerbskategorie für Naturfotografien mit dem Einsatz von UAS/Drohnen. Die Teilnehmer und Wettbewerbsbilder der Kategorie

„Aerial Views of Nature“

im Naturfotowettbewerb

Glanzlichter der Naturfotografie (GdN)

sind für den UAV DACH e.V. ein wichtiges Kommunikationsmittel für die Unbemannte Luftfahrt – über schöne Bilder aus der Luft auf die wunderbaren Motive in der Natur.

Doch lesen wir, was das DRONES MAGAZIN und Jan Schönberg über diese Veranstaltung schreibt:

 

23. Internationale Fürstenfelder Naturfototage

Drohnen haben sich längst als Werkzeuge für professionelle Fotografen und Filmemacher etabliert. Mit dem Genre der Luftbildfotografie – früher aufwändigen Produktionen mit Helikoptern oder Flugzeugen vorbehalten – hat sich daher ein ganz neues künstlerisches Themenfeld entwickelt. Bei den 23. Internationalen Fürstenfelder Naturfototagen vom 29. Juli bis 01. August im bayerischen Fürstenfeldbruck spielen die „Aerial Views of Nature“ daher eine wichtige Rolle. Die gleichnamige Kategorie im Wettbewerb „Glanzlichter 2021“ wird dabei vom UAV DACH präsentiert.

Die Internationalen Fürstenfelder Naturfototage haben sich in ihrer mehr als 20-jährigen Geschichte zu einem renommierten Event gemausert. Neben einem attraktiven Workshop- und Vorstellungsprogramm sowie den ausgestellten Foto-Kunstwerken zeigen auch namhafte Unternehmen wie Panasonic, Nikon, Canon oder Fuji Film vor Ort Flagge. Für die  begehrten Auszeichnungen in den 12 Kategorien des Glanzlichter-Wettbewerbs haben Fotografinnen und Fotografen aus mehr als 10 Nationen aus aller Welt Beiträge eingereicht. In der vom Branchenverband UAV DACH unterstützten Kategorie „Aerial Views of Nature“ können auffällig viele Bilder bewundert werden, die aufgrund des senkrechten Aufnahmewinkels fast wie zweidimensionale Leinwandkunst wirken. Aber auch perspektivische Luftbildfotografien, die ihren Reiz aus dem Spiel von Farben und Proportionen ziehen, können bei den  23. Internationalen Fürstenfelder Naturfototagen in Augenschein genommen werden.

 

Der Beitrag wurde uns freundlich vom DRONES MAGAZIN überlassen. der Originalbeitrag ist hier zu finden.

Mehr zu den Naturfototagen in Fürstenfeld (bei München).

 

Was bietet der UAV DACH e.V. auf den Naturfototagen

Der UAV DACH e.V. und die UAVDACH-Services UG sind mit Paul Eschbach und Uwe Nortmann auf einem Infostand vor Ort verfügbar und stehen für das Publikum als Ansprechstelle für alle Fragen rund um

  • die Unbemannte Luftfahrt
  • Ausbildung und Prüfung zum Fernpiloten
  • UAS-Betrieb und Betriebsbeschränkungen

und werden an den beiden Veranstaltungstagen den Flugbetrieb einer Drohne mit weniger als 250 g von unserem Verbandsmitglied DJI auf dem Gelände auf der abtrasierten Flugwiese zeigen und vorführen. Die Bildergebnisse sind gerade für Naturfotografen äußerst wichtig, können umgehend bei CEWE am Fotodrucker ausgedruckt und begutachtet werden. Die neue UAS-Unterkategorie kann nahe bei Menschen betrieben werden und das ist auch für viele FotografInnen und NaturfotografInnen sehr interessant.

Hier können Sie unsere Experten und Buchautoren der Fach- und Lehrbuchreihe ansprechen, 
Kontakte herstellen und Fragen loswerden. Direkter geht es nirgend wo.

 

 

 

 

 

 

 

 

Vor Ort hat die UAVDACH-Services UG Bücher und Infomaterial mit dabei.

UAVDACH-Services UG mit Infostand auf Naturfototagen Fürstenfeld (bei München)

Vom 29.7. – 1.8.2021 finden im Kloster Fürstenfeld bei Fürstenfeldbruck, in der Nähe von München, die 23. Naturfototage statt. Die UAVDACH-Services UG ist mit einem Infostand mit vielen attraktiven Programmpunkten mit dabei.

Lesen Sie was der Veranstalter auf www.glanzlichter.com zu unseren Programmpunkten geschrieben hat. Der Text wurde uns freundlicherweise von projekt & natur fotografie zur Verfügung gestellt.

 

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Eine Hochschule für Medien wird 25 Jahre alt – wie fühlt sich das an?

Was, schon 25 Jahre alt?

Ja. Die Hochschule Ansbach feiert im Juli 2021 das 25. Gründungsjahr.

 

 

Wie feiert eine Hochschule für Medien und Kommunikation einen runden Geburtstag

Sehen wir es uns doch einfach mal an. Ein tolles Statement – „Wir sind …    …    …   Geburtstagskind!“

 

Paul Eschbach ist Dozent an der Hochschule Ansbach

Was hat DELTA ADVICE GmbH mit der Hochschule Ansbach zu tun?

Paul Eschbach ist Dozent an der HS Ansbach und lehrt an der Bayerischen Drohnenakademie in der Vorlesung

"Foto und Video mit der Drohne"

im Fachbereich Multimedia und Kommunikation den Studierenden der fachliche und künstlerische Umgang mit der Drohne/UAS als neue Plattform für die Content Erstellung von Foto und Video.

 

Geänderte gesetzliche Vorschriften für die unbemannte Luftfahrt in Deutschland in Kraft getreten – Paul Eschbach im Gespräch mit Achim Friedl

Am 18. Juni 2021 trat das „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ in Kraft und ändert damit die bestehenden nationalen Gesetzte und Verordnungen für die unbemannte Luftfahrt. Die Anpassung war dringend notwendig, um die deutschen Vorschriften mit dem seit dem 31. Dezember 2020 in Deutschland anzuwendenden europäischen Luftverkehrsrecht für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) in Einklang zu bringen und Widersprüche zu beseitigen.

Das Gesetz ändert

  • das Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
  • die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO),
  • die Luftverkehrs-Zulassung-Ordnung (LuftVZO),
  • die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
  • und das Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt (LFBAG).

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Die nationalen Regelungen in der Unbemannten Luftfahrt – neues Buch von Paul Eschbach

Die Regelungen im deutschen Luftverkehr sind ab 31.12.2021 mit der Anwendung der neuen EU-Verordnungen 2019/947 und EU-Verordnung 2019/945 teilweise verdrängt worden. Die EU-Verordnungen sind unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden und haben den Vorrang vor allen nationalen Regelungen. Die Regelungen in den EU-Mitgliedsstaaten haben nur noch dort Bestand in deren Anwendung, wo keine Regelungen auf EU-Ebene bestehen.

 

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Neue nationale Regeln für UAS in Deutschland beschlossen

Die deutsche Bundesregierung und der Bundesrat haben heute im Gesetzgebungsverfahren die Neufassungen der nationalen Regelungen in der Unbemannten Luftfahrt beschlossen. Damit werden die deutschen Gesetze und Verordnungen an die veränderten Rahmenbedingungen durch die seit 31.12.2020 anzuwendenden EU-Durchführungsverordnung 2019/947 und EU-Delegierten Verordnung 2019/945 angepasst und die Graubereiche und Regelungslücken in der Unbemannten Luftfahrt geschlossen.

 

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Bundesrat entscheidet am 28. Mai 2021 über Gesetz zur Anpassung der deutschen Luftverkehrsgesetze

Gesetz zur Regelung der Unbemannten Luftfahrt am 28.5.2021 im Bundesrat zur Beschlussfassung

Nach der erstmaligen Anwendung der neuen europäischen Regelungen in der Unbemannten Luftfahrt am 31.12.2020 mit der Anwendung der EU-Durchführungsverordnung 2019/945 und der EU-Delegierte Verordnung 2019/945 wird mit der Gesetzesvorlage die Regelungslücke zur den deutschen Gesetzen und Verordnungen in der Luftverkehrsverwaltung geschlossen. Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages liegt das neue Gesetz:

Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission
vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Drucksache: 376/21

dem Bundesrat als Länderkammer zum Beschluss als Tagesordnungspunkt 23 am 28. Mai 2021 ab 09.30 Uhr vor. Damit werden die deutschen Gesetze und Verordnungen

  • LuftVG
  • LuftVZO
  • LuftVO
  • KostOLuftV
  • LBA-Gesetz

dem neuen europäischen Rahmen angepasst. Dabei hatte die Deutschland nicht mehr viel Gestaltungsspielräume, es galt

  • die Begrifflichkeiten zu harmonisieren (zu übernehmen)
  • die nationalen Entscheidungsspielräume auszufüllen
  • die europäisch aufgesetzten neuen Prozesse und Systeme national umzusetzen
  • die Widersprüche als den bestehenden Fassungen zu entfernen

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Glanzlichter 2020 – virtuelle Ausstellung in Gotha im Schloss Friedenstein

Den Beitrag haben wir freundlicherweise von projekt natur & fotografie (www.Glanzlichter.com) zur Verfügung gestellt bekommen und unverändert übernommen.

… und der UAV DACH e.V. ist mit einer eigenen Wettbewerbskategorie „Aerial Views of Nature“ dabei – vor Ort und virtuell bei Ihnen auf dem Bildschirm.

Ein hervorragende Umsetzung der virtuellen Ausstellung und gerade in diesen Zeiten ein Lichtschein
am Ende des Covid-19 Tunnels.
Paul Eschbach

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